Im Kanton Zürich sind über 100 ukrainische Geflüchtete erwerbstätig
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat seit März etwas mehr als 100 Arbeitsbewilligungen an Flüchtlinge aus der Ukraine erteilt. Auf den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sind aktuell rund 150 ukrainische Geflüchtete angemeldet.
Der Kanton Zürich erteilt seit Mitte März Arbeitsbewilligungen für Personen mit Schutzstatus S. Die RAV stützen die Beratung der Geflüchteten bei der Stellensuche auf die bewährte Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Gemeinden ab.
Viele Arbeitgeber wollen Schutzsuchenden Chance bieten
Seit Mitte März konnte das Amt für Wirtschaft und Arbeit etwas mehr als 100 Arbeitsbewilligungen für Personen mit Schutzstatus S über alle Branchen hinweg erteilen; eine leichte Häufung ist im Bereich Schulen und Bildung sowie in der Gastronomie festzustellen. In der Regel handelt es sich um normale Angestelltenverhältnisse, ein Teil der erlassenen Arbeitsbewilligungen betrifft Praktika zum Berufseinstieg. Die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist bisher die Ausnahme geblieben.
«Die allermeisten Ukrainerinnen und Ukrainer hoffen auf eine rasche Rückkehr in ihre Heimat und suchen nach ihrer Flucht nicht als erstes eine Arbeitsstelle. Es freut mich aber, dass über hundert Schutzsuchende in unserem Kanton einen Arbeitsplatz und damit auch eine berufliche Perspektive gefunden haben», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.
Arbeitgeber im Kanton Zürich haben früh grosses Interesse gezeigt, den Geflüchteten aus der Ukraine Chancen zu bieten. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit berät eine grosse Zahl von Unternehmen bei individuellen Anfragen und in speziellen Online-Informationsveranstaltungen. Denn Personen mit Schutzstatus S benötigen in jedem Fall eine Bewilligung, bevor sie in der Schweiz erwerbstätig werden können. Und es sind die Arbeitgeber, die das entsprechende Gesuch zusammen mit dem bereits abgeschlossenen Arbeitsvertrag stellen müssen.
Die Beratung steht allen Unternehmen offen und betrifft zum Beispiel Fragen zu orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und das Gesuch vollständig, ist die Erteilung einer Arbeitsbewilligung innert weniger Tage möglich. Bei Gesuchen für Praktika nehmen die Abklärungen teilweise ein wenig mehr Zeit in Anspruch. Geprüft wird insbesondere, ob sich ein tieferer Lohn dank Ausbildung «on the job» in einem befristeten Einsatz rechtfertigen lässt.
Anmeldungen bei den RAV: Eigenständig oder via Sozialdienste
Auf den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren im Kanton Zürich sind aktuell rund 150 aus der Ukraine geflüchtete Personen zur Stellensuche angemeldet. Mehr als 100 von ihnen meldeten sich direkt bei den RAV, die anderen wurden von den Sozialdiensten der Gemeinden angemeldet. Mehr als ein Drittel der Anmeldungen erfolgte auf den RAV in der Stadt Zürich, wobei diese auch verschiedene weitere Gemeinden abdecken. Fast ebenso viele Anmeldungen erfolgten im Zürcher Oberland, viele auch auf den RAV in den Zürichsee-Gemeinden Meilen und Thalwil.
Die RAV stellen den Geflüchteten spezialisierte Beratungspersonen zur Verfügung und die Beratung erfolgt in Deutsch oder Englisch. Die aktuell auf den RAV registrierten Stellensuchenden aus der Ukraine verfügen grösstenteils über eine tertiäre oder eine höhere Fachausbildung. Sie waren in der Heimat in unterschiedlichsten Berufsfeldern tätig. Es stehen ihnen von den RAV vermittelte Deutschkurse und weitere arbeitsmarktliche Massnahmen (Kurse und Einsatzprogramme) zur Verfügung. Auch die kantonale Integrationsagenda hält entsprechende Massnahmen bereit, dies über die Vermittlung der Sozialdienste der Gemeinden. Die Gemeinden nutzen in einem ersten Schritt Angebote aus der kantonalen Integrationsagenda, um die Arbeitsmarktfähigkeit der Flüchtlinge sicherzustellen. Sie melden diese dann in einem zweiten Schritt auf den RAV an. Auch die RAV können die Sozialdienste kontaktieren, um den Geflüchteten die Angebote der Integrationsagenda zugänglich zu machen. Diese Zusammenarbeit besteht bereits seit einigen Jahren und hat sich im Flüchtlingsbereich bewährt. Bisher wurden erst wenige ukrainische Geflüchtete von den RAV in arbeitsmarktliche Massnahmen, aktuell ausschliesslich in Deutschkurse, zugewiesen.
Auch die RAV-Organisation im AWA verzeichnet ein reges Interesse von Arbeitgebern und Verbänden, welche Stellenangebote für ukrainische Flüchtlinge übermitteln. Aus Gründen der Gleichbehandlung vermitteln die RAV jedoch nicht ausschliesslich Personen aus der Ukraine. Zudem kommt bei offenen Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit die Stellenmeldepflicht zum Tragen.